
Der Gemeinderat der Stadt Neuffen hat am 27.09.2011 ein Planungsbüro beauftragt zu erkunden, ob auf der Markung der Stadt Neuffen der Bau eines Golfplatzes möglich ist.
Standort, Kosten, Geldgeber, Umweltverträglichkeit wurden nicht nachgefragt, lediglich, ob diese Untersuchung etwas kostet und dass man die landwirtschaftliche Fläche zwischen Neuffen und Kohlberg möglichst außer Betracht lassen sollte. Die Untersuchung erstellt ein Planungsbüro für Golfplatzbau kostenlos.
Ein 18 Loch Golfplatz benötigt ca.60 bis 80 ha Fläche. Die Spielbahnen des Golfplatzes betragen ca. 5000 Meter Länge und 150 Meter Breite. Diese Fairways und Greens sind Rasenflächen, die intensiv gemäht und gedüngt werden müssen. Die baumlosen Spielflächen benötigen bei einem Golfplatz von 90 ha Größe mindestens 30 ha Fläche.
Für Gebäude, Geräteschuppen und Parkplätze werden 2 ha benötigt.
Solch ein Golfplatzbau wäre ein massiver Eingriff in die Neuffener Landschaft. Die Größe unserer Markung beträgt 1423 ha, davon stehen 81,5 % unter Landschaftsschutz.
Der Landschaftsschutz ist im Naturschutzgesetz des Landes geregelt. Er dient unter anderem dazu, die Vielfalt von Flora und Fauna, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft zu erhalten, zu steigern oder wieder herzustellen, es wird untersagt, den Charakter des Gebietes zu verändern oder den Naturhaushalt zu beeinträchtigen.

http://www.streuobstwiesen-boerse.de/index.php/beteiligte-gemeinden/neuffen
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